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Verhaltenstipps: So handeln Sie richtig in schwierigen Situationen
Schweigen ist Gold – Reden kann manchmal Silber sein, aber oft ist es der erste Schritt in eine Falle.
Viele Menschen geraten in ihrem Leben in Situationen, in denen sie nicht genau wissen, wie sie sich richtig verhalten sollen – sei es bei einer Verkehrskontrolle, einer Hausdurchsuchung oder gar einer Festnahme. Wir geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Rechte bewahren und Fehler vermeiden. Wichtig: Niemand erwartet, dass Sie alles wissen – doch mit diesen Verhaltenstipps behalten Sie den Überblick. Und falls Sie unsicher sind: Rufen Sie uns an!
1. Verkehrskontrolle – Ihre Rechte und Pflichten
"Haben Sie etwas getrunken?" oder "Sind Sie einverstanden mit einem freiwilligen Drogentest?" – Solche Fragen wirken harmlos, sind es aber nicht.
Ihre Rechte:
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Allgemeine Kontrolle: Sie sind verpflichtet, den Fahrzeugschein, den Führerschein und ein Ausweisdokument vorzulegen. Bleiben Sie ruhig und höflich.
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Alkohol- und Drogentests: Pusten, Urintests oder Speicheltests sind freiwillig! Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Außerhalb eines konkreten Tatverdachts können Sie diese verweigern, ohne dass es direkt negative Konsequenzen gibt.
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Blutproben: Diese dürfen nur durch einen Richter angeordnet werden. In Notfällen können Polizeibeamte oder Staatsanwälte die Blutentnahme anordnen. Verweigern Sie keine kooperative Mitwirkung, sondern bestehen Sie auf rechtliche Prüfung.
Verhaltenstipp:
Schweigen Sie zu den Vorwürfen und sprechen Sie erst nach Rücksprache mit einem Anwalt. Ein einfacher Satz genügt: „Ich mache keine Angaben und möchte mich anwaltlich beraten lassen.“
Hinweis für Ihre Familie:
Informieren Sie Ihre Angehörigen frühzeitig darüber, dass Sie im Falle eines Vorwurfs sofort anwaltlichen Beistand hinzuziehen möchten. Unsere Kanzlei ist schnell erreichbar und steht Ihnen im Ernstfall zur Seite.
2. Durchsuchung – Ihr Zuhause ist Ihr Schutzraum
"Bitte öffnen Sie die Tür, wir haben einen Durchsuchungsbeschluss." – Ein Albtraum, aber kein Grund zur Panik.
Ihre Rechte:
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Durchsuchungsbeschluss: Prüfen Sie genau, ob die Beamten einen schriftlichen Beschluss vorlegen. Dieser muss von einem Richter unterzeichnet sein und den konkreten Durchsuchungszweck benennen.
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Kooperation: Behindern Sie die Maßnahme nicht aktiv, da dies eine Straftat darstellen kann. Bleiben Sie ruhig, aber nehmen Sie Ihre Rechte wahr.
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Beobachtung: Begleiten Sie die Beamten, soweit es Ihnen möglich ist, und machen Sie Notizen. Lassen Sie sich ein Durchsuchungsprotokoll aushändigen.
Verhaltenstipp:
Rufen Sie sofort einen Anwalt an und lassen Sie sich telefonisch beraten. Sie haben das Recht, Zeugen hinzuzuziehen (z. B. Nachbarn), die die Durchsuchung beobachten.
Hinweis für Ihre Familie:
Familienangehörige sollten sich während der Durchsuchung ruhig verhalten und keine Angaben machen. Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren – auch kurzfristig vor Ort.
3. Festnahme – Ruhe bewahren, Rechte sichern
"Sie sind vorläufig festgenommen." – Häufig der Beginn eines emotionalen Ausnahmezustands.
Ihre Rechte:
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Gründe erfahren: Die Polizei muss Ihnen den Grund der Festnahme mitteilen.
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Schweigen: Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen. Ihr Recht auf Schweigen ist eines Ihrer stärksten Schutzmittel.
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Anwalt kontaktieren: Bestehen Sie darauf, mit einem Anwalt zu sprechen, bevor Sie Aussagen machen.
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Verhaltenstipp:
Halten Sie sich an diesen simplen Grundsatz: Reden Sie nicht – gar nichts! Ein falsches Wort kann alles verkomplizieren. Wir kümmern uns um den Rest.
Hinweis für Ihre Familie:
Falls ein Angehöriger festgenommen wird, bewahren Sie Ruhe. Wenden Sie sich sofort an uns, damit wir schnell intervenieren können.
4. Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft – Beschuldigter oder Zeuge?
Ein Brief der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhöht sofort den Puls. Doch keine Panik: Es gibt klare Regeln, wie Sie damit umgehen sollten.
Als Beschuldigter:
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Schweigen: Antworten Sie nicht auf die Vorwürfe ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt. Oft enthalten Vorladungen eine Aufforderung zur Aussage – Sie sind jedoch nicht verpflichtet, dieser nachzukommen.
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Einsicht nehmen: Lassen Sie durch uns Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Erst wenn wir wissen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, können wir die beste Strategie entwickeln.
Als Zeuge:
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Aussagepflicht: Als Zeuge sind Sie grundsätzlich zur Aussage verpflichtet. Doch auch hier gibt es Grenzen – insbesondere, wenn Sie sich selbst oder Angehörige belasten könnten.
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Vorbereitung: Lassen Sie sich vor der Aussage anwaltlich beraten, um nicht unabsichtlich etwas Falsches zu sagen.
Hinweis für Angehörige:
Auch wenn Sie "nur" Angehörige sind, ist es oft sinnvoll, sich rechtzeitig an einen Anwalt zu wenden. So können wir die beste Unterstützung für Ihren Fall bieten.
5. Gegenanzeige erhalten – Was tun?
Manchmal kommt es vor, dass das vermeintliche Opfer einer Straftat selbst zurückschlägt – sei es aus Angst oder um die eigene Position zu stärken.
Verhaltenstipp:
Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Eine Gegenanzeige ändert nichts an Ihrer Verteidigungsstrategie. Unsere Erfahrung zeigt, dass solche Anzeigen oft rein taktischer Natur sind und keinen Bestand haben.
Fazit: Lassen Sie sich nicht einschüchtern – wir kämpfen für Sie!
"Wer gut informiert ist, kann besser handeln." Mit diesen Verhaltenstipps sind Sie bestens vorbereitet, um Ihre Rechte zu wahren.
Doch im Ernstfall gilt: Zögern Sie nicht, uns anzurufen.
Wir kämpfen für Ihre Rechte – mit Erfahrung, Durchsetzungskraft und einem klaren Ziel vor Augen: Ihre Freiheit und Gerechtigkeit!